CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Zu dem Thema Direktversicherungen (WN vom 12.10.18 S. 2) äußert sich Sybille Benning wie folgt

„Gerade innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Thema diskutiert. Auch von mir wurde dieser Sachverhalt mit entsprechendem Nachdruck im politischen Berlin forciert. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. September diesen Jahres ist erstmals die doppelte Verbeitragung für solche Bürgerinnen und Bürger, welche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin auf eigene Kosten in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben, als nicht verfassungskonform erklärt worden. Dies ist ein wichtiger Schritt, da er für viele Betriebsrentner eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge bedeutet. Dennoch werden Lösungsoptionen für die von diesem Beschluss des Bundesverfassungsgericht nicht betroffenen Betriebsrentner weiterhin auch von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutiert.                        
Neben einer diesbezüglichen inhaltlichen Auseinandersetzung, welche unter anderem auf ein Schreiben von 42 weiteren Kollegen und mir zurückgeht, freue ich mich besonders, bei unserem Bundesparteitag einen Antrag, der auf eine Verbesserung des Sachverhaltes und eine programmatische Befassung mit diesem Thema hinwirken soll, maßgeblich zu unterstützen. Zur Zeit wird ferner über eine Reformierung der Freigrenze von 152,25€, unter der Betriebsrenten auch heute beitragsfrei sind, hin zu einem Freibetrag debattiert, wodurch eine entsprechende Entlastung in der Auszahlphase der Altersvorsorge einkehren würde." 
 
Abschließend stellte Sybille Benning fest: „Ich werde mich auch weiterhin in diese Debatten einbringen und auf eine Lösung des Sachverhaltes hinwirken!"