Zur Bekanntgabe der Vorschriften der Bundesnetzagentur zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen erklärt die Münsteraner CDU-Bundestagsabgeordnete Sybille Benning: „Ich bin froh, dass die Bundesnetzagentur die Bedenken aus Politik und Wirtschaft ernst genommen hat und von ihrem ersten Entwurf Abstand genommen hat. Die nun bekannt gegebenen Vorschriften weisen deutliche Nachbesserungen auf. Es gelten zum Beispiel höhere Auflagen bei Bahnstrecken, Wasserwegen und Landesstraßen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende mobile Infrastruktur. Natürlich gibt es aber immer noch Verbesserungsbedarf, vor allem was die Aufnahme von Kreisstraßen betrifft.“
Benning hat bereits im Oktober 2018 an einer Unterschriftenaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilgenommen, im Rahmen derer ein gleichwertiger 5G-Ausbau in Stadt und Land gefordert wurde. „Ohne die Nachbesserungen der Bundesnetzagentur wäre der ländliche Raum beim Ausbau nicht ausreichend berücksichtigt gewesen. Das wäre fatal gewesen! Ein Großteil unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen ist im ländlichen Raum angesiedelt, und nicht zuletzt ist die Landwirtschaft mit ihren zunehmend digitalisierten Arbeitsabläufen auf eine sehr gute mobile Infrastruktur angewiesen. Das dürfen wir nicht vergessen. Wenn wir möchten, dass Deutschland seine internationale Wettbewerbsfähigkeit beibehält, müssen wir die Akteure im ländlichen Raum stärken. Eine zeitnahe flächendeckende Versorgung mit 5G ist absolut wünschenswert; eine flächendeckende Versorgung mit 4G ist dafür unabdingbar. Schließlich ist die mobile Infrastruktur von 4G die Grundlage für 5G,“ so Benning. Abschließend stellt Benning fest: „Mit höheren Datenkapazitäten und einer geringeren Reaktionszeit hält 5G gegenüber 4G viele neue Potenziale für unsere Unternehmen und Betriebe bereit. Hochzuverlässige Echtzeitanwendungen sind dadurch möglich. Nur wenn unsere Unternehmen davon auch tatsächlich profitieren können, können sie auch im internationalen Wettbewerb mithalten und effizient wirtschaften.“