Die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning freut sich über die Einigung von Bund und Ländern zur Grundgesetzänderung vom 20.2.2019, über die der Bundestag am 21.2.2019 abgestimmt hat. „Der Weg ist frei für den DigitalPakt Schule – das ist eine gute und lang erwartete Nachricht für alle Schülerinnen und Schüler! Damit ist in Zukunft Unterricht, der die selbstbestimmte Nutzung digitaler Medien und das Verständnis für Algorithmen und digitale Geschäftsmodelle berücksichtigt, möglich.“
Der Bund stellt mit dem DigitalPakt Schule fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur, also WLAN-Anschlüsse, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder Anzeigegeräte wie „digitale Tafeln“ zur Verfügung. 3,5 Milliarden Euro werden noch in dieser Legislaturperiode fließen, insgesamt werden nordrhein-westfälische Schulen mit über einer Milliarde Euro gefördert. Von diesen Geldern können auch Lehrerinnen und Lehrer in der Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht weitergebildet und Systemadministratoren finanziert werden, die bei der Einführung der neuen Lehrmittel unterstützen.
Zum Hintergrund:
Gestern Abend hat der Vermittlungsausschuss mit breiter Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne und Linke seitens der Vertreter des Bundestags sowie mit den Stimmen aller Ländervertreter einen Kompromissvorschlag angenommen. Darüber hat der Bundestag heute abgestimmt, die Abstimmung im Bundesrat ist für den 15. März geplant.
Mit dem DigitalPakt Schule stellt der Bund Ländern und Kommunen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur zur Verfügung (in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro). Die Verteilung der Mittel an die einzelnen Bundesländer erfolgt über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Ermöglicht wird der Digitalpakt nun durch eine Änderung des Grundgesetzes in Artikel 104c GG. Der Bund kann demnach künftig den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur in allen Gemeinden fördern. Bislang können nur sogenannte „finanzschwache“ Gemeinden unterstützt werden. Für die breite Zustimmung im Vermittlungsausschuss maßgeblich ist dabei die Formulierung, dass die Finanzhilfen konkret der „Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ dienen sollen, nicht der „Förderung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“. Damit ist klargestellt, dass an der Architektur des Grundgesetzes nicht gerüttelt wird und Bildungspolitik Länder-Kompetenz bleibt.
Weitere Grundgesetzänderungen betreffen den sozialen Wohnungsbau und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.