Mit dem Wegfall der verpflichtenden Dichtheitsprüfung sieht die CDU ein wichtiges Wahlversprechen der neuen schwarz-gelben Landesregierung erfüllt. „Damit ist eine weitere rot-grüne Gängelung, die zudem auch noch teuer geworden wäre, abgeschafft“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland.
Ratsherr Olaf Bloch und Simone Wendland MdL Statt wie bislang vorgeschrieben bis spätestens Ende 2020 müssen Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten nun ihre Abwasserkanäle nur bei begründetem Verdacht auf einen Schaden überprüfen. „In Kinderhaus und Sprakel betrifft das rund 2.000 Haushalte“, saget CDU-Ratsherr Olaf Bloch. Ihnen blieben nun Kosten von durchschnittlich 400 Euro für die Überprüfungen erspart, wenn es keinen Verdacht auf Undichtigkeiten gibt. Außerdem müssen die Kanäle bei Neubauten oder wesentlichen Veränderungen überprüft werden.
„Wenn es Ausschwemmungen oder Ausspülungen gibt, liegt ein Verdacht vor, dem man mit einer Überprüfung nachgehen muss“, sagte Wendland. Auch Ablagerungen im Anschlussbereich an das kommunale Kanalnetz könnten ein Hinweis sein. Die von CDU und FDP im Landtag beantragte Gesetzesänderung solle nun schnellstmöglich beschlossen werden. „Es wäre gut, wenn die Stadt Münster das bei ihren laufenden Beratungen von Hausbesitzern berücksichtigt und auch die Informationen auf Ihrer Homepage anpasst“, sagte Bloch. Hausbesitzer sollten vor unnötigen Kosten gewarnt werden.