Zielsetzung Schule an einem Standort wird ausdrücklich aufrechterhalten
Die Zielsetzung einer Schule an einem Standort wird ausdrücklich aufrechterhalten und erhält bei der Überprüfung der Machbarkeiten Priorität. Eine weitere Nutzung des Teilstandortes Schürbusch 45, die über eine Interimsnutzung hinausgeht, ist zu vermeiden. Eine Entscheidung über den Ausbau zur Drei- oder Vierzügigkeit soll im Jahr 2018 unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung erfolgen. Bis dahin wird auf eine Vermarktung des Teilstandortes Schürbusch 45 verzichtet.