CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Rot-Grün blockiert Münsters Bundesgelder für Integration

Sybille Benning (CDU) MdB, Bundestagsabgeordnete für Münster erklärt:

 „In den Kommunen wird die Integrationsarbeit für Flüchtlinge mit Bleiberecht geleistet. Hier muss auch das Geld ankommen, das der Bund zur Entlastung zur Verfügung stellt.

Bayern oder Baden-Württemberg gehen mit gutem Beispiel voran und entlasten ihre Kommunen bereits seit Jahren auch bei der Aufgabe der Unterbringung und Integration von anerkannten Asylbewerbern.
Nicht so in Nordrhein-Westfalen: Die Zusage des Bundes, die Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen in diesem und den Folgejahren jährlich um 2 Milliarden Euro zu entlasten machen das möglich. Nordrhein-Westfalen hat davon 434 Millionen Euro. Wo bleibt die Integrationspauschale für Münster?

Gemäß unserer Einwohnerzahl stehen für Münster rund 7,5 Mio. Euro in Form einer Integrationspauschale zur Verfügung. Zwar hat die rot-grüne Landesregierung NRW einen Integrationsplan erarbeitet: Die Gelder aber, möchte sie scheinbar im Landeshaushalt behalten.

Rot-Grün blockiert derzeit die Entlastung der Kommunen und verhindert damit die Weiterleitung der Bundesentlastung an die Kommunen. Dabei ist die Integration der Flüchtlinge eine der großen Herausforderungen, vor denen all unsere Kommunen stehen. 

Das Gelingen entscheidet sich vor Ort. Ziel muss sein, unsere Städte und Gemeinden finanziell in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe erfolgreich zu bestreiten. Das wollen wir nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den Folgejahren möglich machen. Jede Stadt beziehungsweise Gemeinde soll dann für jeden neuen anerkannten Asylbewerber eine Integrationspauschale von 1.000 Euro einmalig erhalten. 

Hintergrund:

Im Zuge der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration vom 07. Juli 2016 hat der Bund zugesagt, den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Integrationspauschale wird durch eine Erhöhung des Länderanteils zulasten des Bundes an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfällt hiervon ein Anteil von 434 Millionen Euro.

Bereits im Juni sagte der Bund zu die Städte und Gemeinden zusätzlich bei den Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber zu unterstützen: Allein im laufenden Jahr um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Die Mittel werden über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt; eine mögliche Anpassung des Verteilschlüssels ist möglich.

Entlastung der NRW-Kommunen in Höhe von 550 Mio. Euro in den Jahren 2016-2018

2016:         85 Mio. Euro von bundesweit 400 Mio. Euro

2017:       190 Mio. Euro von bundesweit 900 Mio. Euro

2018:       275 Mio. Euro von bundesweit 1,3 Mrd. Euro

 Die Mittel aus der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu, die gemäß § 6 SGB II als kommunale Träger für die Gewährung dieser Leistungen zuständig sind.

 Die Landesregierung hat bisher keine Anstalten unternommen, die Integrationspausschale des Bundes an die Kommunen in unserem Bundesland weiterzugeben.

Ganz im Gegenteil: Es sieht ganz danach aus, dass Rot-Grün das Geld im Landeshaushalt festhalten will. Das ist nicht Sinn und Zweck dieser Bundeszuweisung.“