CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Sybille Benning, MdB: Bundestag beschließt Ausbau der Förderleistungen für berufliche Fortbildungen

Die Bundestagsabgeordnete Sybille Benning (CDU) freut sich über die heute im Bundestag beschlossene Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (kurz: „Aufstiegs-BAföG“). Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird bald noch besser unterstützt.

„Wir zeigen damit, dass wir es ernst meinen mit der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Geförderte im Berufsbildungssystem können nun ihren Aufstieg mit gleichwertigen Förderbedingungen wie bei einem Hochschulstudium erreichen“, kommentiert Benning. „Dafür haben wir die umfangreichsten Leistungserhöhungen seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG beschlossen.“
Einige der wichtigsten Verbesserungen sind:
- Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent). Das kommt insbesondere Geförderten in den sozialen Berufen, wie angehenden Erziehern und Erzieherinnen, zugute, aber auch allen anderen Vollzeit-Geförderten.
- Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher rund hälftig als Darlehen).
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. 
- Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
 
Hintergrund:
Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Die Novelle tritt am 1.8.2020 in Kraft.