CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Sybille Benning MdB: Verlängerung der Entschädigungsleistung für Eltern bei geschlossenen Kitas und Schulen

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. „Viele Eltern sehen sich zurzeit mit einer außerordentlichen Situation konfrontiert: Es ist nicht möglich vollständig arbeiten zu gehen, da Betreuungsmöglichkeiten für die eigenen Kinder fehlen. Deswegen freut es mich sehr, dass bei dem Entschädigungsanspruch für Eltern eine Anschlussregelung gefunden wurde. Diese Regelung stellt eine bedeutende Unterstützung und Sicherheit für alle Familien da, welche in dieser Zeit einen enormen Dienst leisten“, so Sybille Benning.

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. „Viele Eltern sehen sich zurzeit mit einer außerordentlichen Situation konfrontiert: Es ist nicht möglich vollständig arbeiten zu gehen, da Betreuungsmöglichkeiten für die eigenen Kinder fehlen. Deswegen freut es mich sehr, dass bei dem Entschädigungsanspruch für Eltern eine Anschlussregelung gefunden wurde. Diese Regelung stellt eine bedeutende Unterstützung und Sicherheit für alle Familien da, welche in dieser Zeit einen enormen Dienst leisten“, so Sybille Benning.

Die Bundesregierung ergänzt die bisherige Regelung zum Lohnersatz für Eltern: Ersetzt werden weiterhin 67 Prozent des Verdienstausfalls monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung wird von sechs auf bis zu zehn Wochen für jedes Elternteil verlängert, das die Kinder betreut. Insgesamt können Eltern damit ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung haben. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Dieser Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Hier ist eine Verteilung der Entschädigungsleistung über mehrere Monate – oder innerhalb eines Monats auf mehrere Tage – möglich. Dies soll den unregelmäßigen Betreuungszeiten von Kindergärten und Schulen gerecht werden und einen Höchstmaß an Flexibilität für Eltern gewährleisten.

Eltern von behinderten Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Kindern bekommen ebenfalls Unterstützung. Denn die Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen sind momentan vielfach geschlossen. Aus diesem Grund wird künftig auch für sie eine Lohnfortzahlung geschaffen – und zwar unabhängig vom Alter der behinderten Kinder.