CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Lärmschutz im Stadtteil Mecklenbeck

CDU - Antrag BV West

In einem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster West wird die Verwaltung gebeten, die nachstehenden Fragen zu beantworten:

1. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Überprüfung der Zahlen der vom Lärm Betroffenen aus 2008 und Darstellung der aktuell vom Lärm Betroffenen in Mecklenbeck. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung zudem erneut, die besonders betroffenen Mecklenbecker Gebiete mit in den nächsten Lärmaktionsplan aufzunehmen.

2. Die CDU Fraktion in der BV West regt an, dass vor der nächsten Lärmaktionsplanung 2022 ein sogenannter Lärmspaziergang durch Mecklenbeck unter Hinzuziehung der betroffenen Bürger / Initiativen durchgeführt wird mit dem Ziel, den Lärm in Mecklenbeck zu reduzieren.

3. Nach der Lärmsanierung der Bahnstrecke im Bereich Mecklenbeck wurden die Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner geändert. Daher werden auch die bereits lärmsanierten Streckenabschnitte, wie z.B. an der Straße Am Getterbach, bundesweit erneut überprüft. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Mitteilung, mit welcher Priorität der Mecklenbecker Teil der Essener Bahnlinie behandelt wird und wann mit einem Ergebnis gerechnet werden kann.

4. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 wurde bisher nicht zugestimmt. Gleichwohl wird festgestellt, dass nach den durchgeführten Berechnungen der Lärmpegel durch die von der Lärmschutzinitiative vorgeschlagenen Maßnahmen signifikant abgesenkt werden könnten. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung Wege aufzuzeigen, wie die Lärmpegel mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers gesenkt werden können.

5. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung darzustellen, wie hoch der Lärm ist, der tatsächlich von dem Überflieger auf den Stadtteil ausgeht.
In der Begründung wird ausgeführt:

Zu 1.) Anzahl der vom Lärm Betroffenen am oder über dem Grenzwert
Die Verwaltung wurde in einem Antrag der CDU Fraktion in der BV West A-W0038/2009 bereits im Oktober 2009 aufgefordert, einen Lärmaktionsplan für den Stadtteil Mecklenbeck zu erstellen. Ziel für das Aufstellen eines Lärmaktionsplanes für den Stadtteil Mecklenbeck war aus Sicht der CDU Fraktion die dauerhafte Lärmminderung/-sanierung und somit gleichzeitig auch der Gesundheitsschutz und die Steigerung der Lebensqualität für die Menschen im Stadtteil. Der Antrag wurde im Okt. 2010 als nicht sinnvoll und wirtschaftlich für Stadtteile abgelehnt.


Zu 2.) Lärmspaziergang
Mit Vorlage V/0033/2017.Erg. führte die Verwaltung unter 1. aus, dass in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behandelt werden, mit in die Planung einbzogen werden. Genau: „Der Antrag auf Übernahme der Waldwegsiedlung wird in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung diskutiert“. Die angekündigte Diskussion ergab im Ergebnis, dass der Bereich Waldwegsiedlung „nicht auffällig sei“ und deshalb nicht in die Lärmaktionsplanung aufgenommen wurde. Dies haben viele Mecklenbecker Bürger nicht verstanden.

Zu 3.) Verlängerung des Lärmschutzwalles der Deutschen Bahn
Über 8. Mio. Menschen sind vom Schienenverkehrslärm in Deutschland betroffen. Eine Lärmsanierung an der Bahnstrecke Münster-Essen wurde bereits durch die DB Netz AG durchgeführt. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie Münster-Essen endet auf der südlichen Seite der Bahnlinie entlang der Straße Getterbach auf Höhe des Straßenabzweigs Am Getterbach 53X – 49S.
Nach der Lärmsanierung wurden die Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner geändert
durch den Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A)
Absenkung der Lärmsanierungswerte um 3 dB(A)
nun auf 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts.
Daher werden auch die bereits lärmsanierten Streckenabschnitte, wie an der Straße Am Getterbach, bundesweit erneut überprüft.
Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Mitteilung, mit welcher Priorität der Mecklenbecker Teil der Essener Linie behandelt wird und wann mit einem Ergebnis gerechnet werden kann.

Zu 4.) B51 – Lärmreduzierungen
Die Regelwerke zur Lärmsanierung an Verkehrswegen in der Baulast des Bundes (Autobahnen, Bundesstraßen) sehen ab einem Beurteilungspegel von 67 / 57 dB(A) Tag/Nacht die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen vor.
Diese Lärmpegel werden nach den Feststellungen der Verwaltung nicht erreicht (Vorlage V/0033/2017.Erg.).
Die Schwelle für eine Prüfung von Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen ist noch höher.
Diese Umstände begründen die ablehnende Haltung des Straßenbaulastträgers gegenüber den angeregten Lärmschutzmaßnahmen (Tempo 80, Einbau Flüsterasphalt, Erweiterung Lärmschutzwall) an der B51 / A43 der Lärmschutzinitiative Waldwegsiedlung.
Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 wurde daher nicht zugestimmt.
Gleichwohl wird festgestellt, dass nach den durchgeführten Berechnungen der Lärmpegel durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Lärmschutzinitiative signifikant abgesenkt werden könnten.

Zu 5.) Überwurf
Das Kreuz Münster Süd wird täglich von rund 134.000 Fahrzeugen befahren. Das Brückenbauwerk des Überwurfs ist 412 Meter lang und überwindet einen Höhenunterschied von 15 Metern zwischen den beiden Autobahnen
A 43 und A 1.
2005 wurde der Überwurf offiziell für den Verkehr freigegeben. Eine 2.880 Meter lange und fünf Meter hohe Wand soll die näheren Anwohner vor Lärm schützen.
Trotzdem wird der Überwurf von vielen Mecklenbeckern für den Lärm im Stadtteil verantwortlich gemacht.