Der Kreisvorstand hat am 16.2.2021 folgenden Weg zur Aufstellungsversammlung für den Bundestag beschlossen:
Meldefrist für die Bundestagskandidaturen:
Die Meldefrist für die Bundestagskandidaturen ist der 22.2.2021, 17 Uhr. Dies stellt ausdrücklich keine Ausschlussfrist dar, sondern dient alleine der organisatorischen Vorbereitung der Vorstellungsrunden.
Ausführliche Information der Mitglieder:
Die Mitglieder erhalten ab 26. Februar die schriftlichen Vorstellungen der Kandidaten. Das Nominierungsverfahren wird erläutert, die Termine der Vorstellungsrunden werden benannt.
Der Kreisvorstand beriet sich zum Aufstellungsverfahren zum Bundestag (hier ein Foto vom 2.12.2020); Foto: Michael Lemmerhirt Vorstellungsrunden:
Es sind drei zentrale Vorstellungsrunden vorgesehen. Diese finde digital statt. Die Vorstellungsrunden werden zentral moderiert. Mitglieder können Fragen an die Kandidaten richten; Fragen werden gebündelt.
Weitere Vorstellungsrunden sind aufgrund der aktuellen Corona-Situation und des strammen Zeitplans nicht vorgesehen. Wenn diese dennoch stattfinden, dann nur, wenn alle Kandidaten teilnehmen können und wollen.
Einzelvorstellungen zur Bundestagskandidatur sollen weder digital noch als Präsenzveranstaltung stattfinden. Das beinhaltet auch Angebote in den Sozialen Medien / Facebook-Mitgliedergruppe der CDU Münster.
Aufstellungsversammlung:
Die Aufstellungsversammlung der CDU Münster findet voraussichtlich am Samstag, dem 27. März 2021, 14 Uhr statt.