CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Infoveranstaltung zum Baugebiet Albachten-Ost

Bereich des Bebauungsplan Nr. 572Bereich des Bebauungsplan Nr. 572

Das Stadtplanungsamt lädt alle Interessierten ein zu einer digitalen Informationsveranstaltung am Montag, 17. Mai, um 18 Uhr.

 

Münster (SMS) Der Bebauungsplan für das neue große Wohngebiet im Osten von Albachten befindet sich auf der Zielgeraden. Nach der öffentlichen Auslegung im Sommer 2020 hat die Planungsverwaltung den politischen Gremien den finalen Entwurf vorgelegt. Der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt ist für die Sitzung am 23. Juni vorgesehen. 

Im besonderen Fokus des nachbarschaftlichen Interesses standen im Planungsprozess Aspekte des Entwässerungskonzepts. Wegen der Pandemie-Situation musste auf eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Offenlegung verzichtet werden. Dies soll nun nachgeholt werden.  Das Stadtplanungsamt lädt alle Interessierten zu einer digitalen Informationsveranstaltung am Montag, 17. Mai, um 18 Uhr ein.

Unter fachkundiger Moderation werden Fachplaner städtebauliche, entwässerungstechnische sowie verkehrsplanerische Aspekte des neuen Wohnquartiers Albachten-Ost erläutern und dabei auch auf Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus der öffentlichen Auslegung eingehen. Die Videokonferenz wird durch eine Chatfunktion ermöglichen, dass Fragen aus dem Publikum in die Gespräche eingebracht werden können. Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Interessierte können sich bis zum 7. Mai per E-Mail an AlbachtenOst@stadt-muenster.de anmelden, um die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung zu erhalten. 

Das Wohnquartier Albachten-Ost erstreckt sich künftig südlich der Weseler Straße und östlich der Straße Hohe Geist. Neben rund 470 Wohneinheiten sind eine Grundschule, mehrere Kindertageseinrichtungen, Spiel- und Sportflächen sowie ein optionaler Standort für eine Feuerwache geplant. Mehr Informationen und Unterlagen zum Download stehen im Stadtportal bereit (www.stadt-muenster.de/stadtplanung).

Falls Sie schon im Vorhinein Fragen zum Bebauungsplan haben, können Sie diese gerne auch an uns richten. Dies können Sie ganz unkompliziert unter diesem Artikel über "Kontakt" per Mail machen.
Diese Fragen werden wir an das Planungsamt weiterleiten, damit die zuständigen Mitarbeiter sich auf die Fragen vorbereiten können, um Ihnen eine fundierte Antwort geben zu können.