CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Brückenlaufzeiten von Autobahnbrücken

CDU-Bezirksvertreter Peter Wolfgarten hatte in der Sitzung vom 28.04.22 die Verwaltung gebeten, dass Sie für die Brückenbauwerke über die Bundesautobahnen im Bezirk West eine Übersicht geben, wie die jeweiligen Laufzeiten sind. In der Sitzung der BV West vom 09.06.22 hatte er nochmals an die Erledigung erinnert. Hintergrund sind die Konflikte auf den schmalen Brücken zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern und der Wunsch nach einer Einschätzung, wann sich Gelegenheiten ergeben könnten, um Verbesserungen vorzunehmen.

Nun gibt es eine Zwischennachricht.
Brücke über die B51, Ratsherr Peter Wolfgarten und der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Walter von GöwelsBrücke über die B51, Ratsherr Peter Wolfgarten und der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Walter von Göwels

„Da die Zuständigkeit der Brücken nicht bei der Stadt Münster liegt, haben wir die „Die Autobahn GmbH“ bereits angeschrieben und warten auf Informationen“.

Grundsätzlich kann zum allgemeinen Vorgehen bei Brücken gesagt werden:

  1. Grundsätzlich haben Brücken kein vorherbestimmtes Lebensalter.
  2. Wie lange Brücken genutzt werden dürfen / sollen liegt u.a.
  • am allgemeinen Zustand (Regelmäßige Prüfungen)
  • den Verkehrsmengen, auch nach Prognosen der Verkehrsentwicklung, etc.
Der Allgemeine Zustand wird kontinuierlich wie folgt geprüft:
  • jährliche Sichtprüfungen
  • 3jährige detaillierte Sichtprüfungen
  • 6jährige umfangreiche Prüfungen mit Kontakt zum Bauwerk.