Ersatzschulen können Landesmittel für Umstellung auf G9 beantragen
„G9 statt G8 heißt, das ein Jahrgang mehr auf der Schule ist und das heißt, es werden mehr Räume benötigt“, so Bruns. Er begrüßte, dass das Land auch Schulen, die schon in Eigenregie begonnen hätten zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, nicht im Regen stehen lasse und auch Baumaßnahmen fördere, die schon im Laufe des Jahres begonnen worden seien.
Anträge auf Zuwendung können Träger von Ersatzschulen stellen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Schulgebäudes sind und keine Aufwendungen für Miete oder Pacht gegenüber dem Land geltend machen. Gefördert werden die Planung und Durchführung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die Erstausstattung der zu schaffenden Räume. Voraussetzung ist dabei stets, dass die zu fördernde Maßnahme notwendig ist zur Deckung eines zusätzlich entstehenden Raumbedarfs, der auf die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an Gymnasien zurückzuführen ist.