CDU-Kreisverband Münster e.V.
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„Lärm ist überall“!

Lärmspaziergang durch Mecklenbeck

Die Frage, wo in Mecklenbeck der Straßenverkehrslärm am lautesten ist konnte durch verschiedene Messungen beim gestrigen Lärmspaziergang klar beantwortet werden; an der Weseler Straße! Hier konnte mit einem hochwertiges Lärmmessgerät ein Mittelwert von 67,6 Dezibel ermittelt werden, im Maximum sogar von 78,7 Dezibel. Teilweise war ein Unterhalten kaum möglich. Am Waldweg in Nähe des Autobahnwalls konnte ein durchgehendes Dauerrauschen von 55 Dezibel gemessen werden. Auch Bahnlärm und die dortige Lärmschutzwand waren Thema.

Die CDU hatte mit einem Antrag aus 2020 vor der nächsten Runde der Lärmaktionsplanung die Durchführung eines Lärmspaziergangs gefordert, weil Mecklenbeck durch die beiden Autobahnen, die Bahnlinie und die Weseler Straße besonders vielen Lärmquellen ausgesetzt ist. Heute versuchten interessierte Bürger mit Fachleuten aus der Verwaltung und Vertretern der Politik in Mecklenbeck dem Lärm im Stadtteil auf die Spur zu kommen.

Mit einem hochwertigen Lärmmessgerät wurden die Lärmwerte ermitteltMit einem hochwertigen Lärmmessgerät wurden die Lärmwerte ermittelt

Aber die Verwaltungsmitarbeiter machten gleich zu Beginn des Lärmspaziergangs deutlich, dass Lärm von vielen Faktoren abhängt, wie von der momentanen Verkehrsfrequenz abhängig von Uhrzeit und Jahreszeit, der Topgraphie des Messpunkts, den Wetterverhältnissen usw. . Deswegen werde nicht gemessen, sondern berechnet, für jede Lärmquelle einzeln. Auch die gesetzlich vorgegebenen Lärmgrenzwerte seien gebunden an klar definierte Berechnungsvorgaben, die nicht im Ermessen der Stadt lägen. Die Notwendigkeit zur Objektivierung von Lärmbestimmung wurde noch einmal deutlicher, als ein lauter Benzinrasenmäher temporär den Verkehrslärmmessung überlagerte.

Lärm ist überall. Er ist wesentlicher Bestandteil unseres sozialen Lebens und meist unerwünscht. Der Straßenverkehr ist seit langem die dominierende Lärmquelle in Deutschland. Straßenverkehrslärm stört oder belästigt viele. Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Nur beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung einer Straße sind zum Lärmschutz Immissionsgrenzwerte festgelegt. Um die Gesundheit zu schützen, sollte ein Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden.

Um den Verkehrslärm zu reduzieren, hatte der Rat im Jahre 2019 nachts Tempo 80 für den Autobahnzubringer gefordert und beschlossen. „Die Gespräche dazu laufen noch“, so die Verwaltung. Die anwesenden Politiker waren sich einig, hier von der Verwaltung einen aktuellen Stand einzufordern.