CDU-Kreisverband Münster e.V.
#WIRINMÜNSTER

Nur noch mit höchsten 16 Tonnen über die Wiedau-/Heroldstraßen-Brücke

Eingeschränkte Nutzung für den LKW-Schwerverkehr

Die Autobahn GmbH hat die Stadt Münster im Juli 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Nutzungsmöglichkeiten an insgesamt sieben Autobahnbrücken auf dem Gebiet der Stadt Münster verschärft werden müssen.

Einen ersten Zwischenbericht der Verwaltung nach dem Pressebericht vom 22.09.22 für die Autobahnbrücke Wiedau- / Heroldstraße gab es in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West.

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit auch unter Beteiligung der Polizei die möglichen Maßnahmen erörtert. Darüber hinaus erfolgten Abstimmungsgespräche mit der IHK, Vertretern der Landwirtschaft und natürlich der Autobahn GmbH. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurden die Autobahnbrücken Rüschhausweg und Wiedaustr. dabei priorisiert.

Für die Wiedaustraße wird die Bedeutung für die Landwirtschaft nicht so groß eingeschätzt, wie für den Rüschhausweg. Darüber hinaus bestehen mit den Wegebeziehungen A1 / A43 / Weseler Straße oder Kappenberger Damm / Weseler Str. für den LKW-Schwerverkehr akzeptable Umfahrungen, so der städtische Zwischenbericht.

Aus diesem Grund ist aktueller Planungsstand, für die Autobahnbrücke Wiedau- / Heroldstraße eine „Ablastung“ auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen ohne Engstellensignalisierung einzuführen. Damit soll für den übrigen Verkehr eine Durchfahrt ohne durch eine Lichtsignalanlage bedingte Belastung des Verkehrsflusses erreicht werden. Entsprechende Vorwegweisungen sollen erfolgen.

In der nächsten Sitzung der BV West am 08.12.2022 beabsichtigt das Amt für Mobilität und Tiefbau und das Ordnungsamt, einen umfangreichen Bericht zu geben. Bis dahin sollen auch die Regelungen für die weiteren betroffenen Autobahnbrücken möglichst konkret abgestimmt sein.