CDU-Kreisverband Münster e.V.
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Nacke: Vermittlungsverfahren beim Bürgergeld muss konstruktiv genutzt werden – Prinzip „Fördern und Fordern“ erhalten

„Ich bedaure, dass heute im Bundestag nicht der von der Union eingebrachte Vorschlag, schnell die Regelsätze für Arbeitslose in der Grundsicherung zum 1. Januar 2023 anzuheben, sondern das Bürgergeld der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Mit unserem Vorschlag hätten die Menschen noch diesen Winter mehr Geld in der Tasche gehabt, um die massiven Preissteigerungen bei den Lebenshaltungs- und Energiekosten abzufedern. Nun müssen sie leider weiter warten, denn das Gesetz  wird nun erstmal im Vermittlungsausschuss landen.“, so der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Stefan Nacke. 
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"Dass diejenigen, die das Bürgergeld umsetzen müssen - von Bundesagentur für Arbeit über Kreise, Städte und Gemeinden -  das Gesetz so nicht wollten, hat die Ampel nicht interessiert. Vor allem die SPD versucht, mithilfe des Bürgergeldes ihr „Hartz IV-Trauma“ aus rot-grünen Regierungszeiten zu überwinden.“, so die Kritik Nackes. Einen positiven Effekt kann der Abgeordnete der Beratung des Bürgergeldgesetzes im Vermittlungsausschuss aber doch abgewinnen: „Das anstehende Verfahren im Vermittlungsausschuss bietet die Chance, dringend notwendige und von der Union mit Nachdruck geforderte Nachbesserungen einzubauen. Anders als die Ampel wollen wir Hartz IV dadurch überwinden, das wir die Menschen in Arbeit vermitteln und nicht ins Bürgergeld. Dafür muss das Prinzip des „Forderns und Förderns“ erhalten bleiben.“, so die Forderung des Abgeordneten.