Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am verganenen Freitag (23.11.2018) eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:
„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.“
Dazu meint die Münsteraner Bundestagsabgeordnete Sybille Benning (CDU), stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Forschung:
„Das war ein hartes Stück Arbeit! Aber es hat sich gelohnt. Bildung ist der wichtigste Schlüssel zur Aufklärung und zum Verstehen, auch und gerade im Kontext der Digitalisierung. Einigkeit herrscht nunmehr darüber, dass der Digitalpakt ein Infrastrukturprogramm ist, keinesfalls ein Endgeräte-Subventionsprogramm. In bestimmten schulischen Einsatzszenarien werden heute jedoch auch mobile Endgeräte benötigt, z.B. für technische Anwendungen in Berufsschulen, zur Unterstützung der Integration von Schülern mit besonderem Förderbedarf oder anderen gezielten Verwendungen. Für solche speziellen pädagogischen Bedarfe sollen nach derzeitigem Stand mobile Endgeräte in begrenztem Umfang als Bestandteil der Schulausstattung und zum Verbleib in der Schule gefördert werden können. Jeder Lehrer und jede Schule, die sich auf den Weg zur digitalen Schule aufmacht, benötigt finanzielle, personelle und rechtliche Unterstützung. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen mit Herz und Hand lernen und gleichzeitig ein gutes Grundverständnis für einen sicheren Umgang mit ihren Daten im Netz erlernen. Zu dieser Digitalkompetenz gehört für uns Christdemokraten in ganz entscheidender Weise, dass die Werte der realen Welt eben auch in der digitalen gelten.“