CDU-Kreisverband Münster e.V.
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CDU fordert öffentliche E-Ladestationen im Wohnquartier

Münster zur Batterie-Hauptstadt machen

Die CDU in Münsters Westen möchten die E-Mobilität in Mecklenbeck voranbringen. Die Verwaltung wird daher in einem Antrag gebeten, am Beispiel des Wohnquartiers Mecklenbeck-Mitte (B-Plan 396), in dem das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken nicht zulässig ist, ein Konzept zu erarbeiten, wie möglichst kurzfristig wohnortnahe öffentliche Stellplätze geschaffen werden können, auf denen Pkw mit Elektroantrieb geladen werden können.
In der Begründung wird ausgeführt, dass es im Bereich des B-Plans 396 (Mecklenbeck-Mitte)  auf Grund der Festsetzungen im B-Plan unzulässig ist, auf privaten Grundstücken Stellplätze für PKW zu errichten. Es ist dort aus ökologischen Gründen planerisch vorgeschrieben, dass die Anwohner auf öffentlichen Stellflächen im Straßenraum oder in - in der Regel vom Grundstück entfernt liegenden - Carports ohne Stromanschluss parken, um die Fläche für Parken durch Mehrfachnutzung von Stellflächen minimal zu halten. Damit entfällt die Möglichkeit, das eigene E-Auto während der Standzeiten auf dem eigenen Grundstück zu betanken (s. WN „Das E-Mobil muss draußen bleiben“ vom 6.9.2019). Gleichwohl besteht für die Bewohner ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb in deren Ruhephase wohnortnah zu laden. Dies ist mittels der privaten Hauselektrik mangels eigenen Stellplatzes auf dem Grundstück nicht möglich. Kabel können aus Sicherheitsgründen nicht über den Bürgersteig bis hin zu den öffentlichen Stellplätzen gelegt werden. Die einzige Möglichkeit, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen, ist die Ausstattung von bestehenden öffentlichen Parkplätzen mit passenden Ladestellen. So können Fahrzeuge mit Elektroantrieb dort abgestellt und - ggf. gebührenpflichtig - geladen werden. Möglicherweise ist es sinnvoll / erforderlich, hier durch entsprechende Nutzungseinschränkung Dauerparken oder Parken von Fahrzeugen ohne Elektroantrieb zu verhindern. Die Verwaltung wird gebeten, hier ein sinnvolles, möglichst kurzfristig umsetzbares und gegebenenfalls auf andere Wohnquartiere übertragbares Konzept zu erarbeiten, das Schritte auf zeigt, wie eine Lösung im Sinne der Anwohner erreicht werden könnte. Gegebenenfalls sind die Stadtwerke oder andere Stromversorger in dieses Konzept einzubeziehen.