Zur Absicht der Stadtverwaltung, die Entscheidung der Bezirksregierung gegen eine Gesamtschule am vorhandenen Schulstandort in Roxel gerichtlich überprüfen zu lassen (V/0091/2023), erklärt Ratsherr Meik Bruns, schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzender des städtischen Schulausschusses:
Die CDU unterstützt die Klage und wird der entsprechenden Verwaltungsvorlage zustimmen. Die CDU hat bereits unmittelbar nach dem Bescheid der Bezirksregierung am 23. Januar gefordert, nach fachrechtlicher Erörterung die Chancen einer Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu prüfen und den Bescheid gegebenenfalls revidieren zu lassen. Das Erörterungsergebnis der Fachverwaltung und die hinzugezogene Rechtsexpertise kommen zu dem Ergebnis, dass der Ablehnungsbescheid gegen den Beschluss des Rates zur Errichtung der Gesamtschule in Roxel rechtswidrig und die Stadt Münster in ihren Rechten verletzt worden ist.
Gleichzeitig mit einem vermeintlich langwierigen Klageverfahren ist es vernünftig, weitere Standortoptionen für eine dritte städtische Gesamtschule in einem schulpolitischen Arbeitskreis zu konkretisieren und weitere Verzögerungen, so gut es noch geht, zu vermeiden. Dieser Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung ist dem großen Nachfrageüberhang nach Gesamtschulplätzen in Münster geschuldet.
Die CDU bekundet erneut ihr Unverständnis und ihre Kritik an der Entscheidung der Bezirksregierung. Dies wird auch in der münsterschen Öffentlichkeit ohne Zweifel so gesehen. Die Entscheidung der Bezirksregierung versteht einfach niemand mehr, weil der voll funktionsfähige Schulstandort in Roxel bestens genutzt werden kann und Befürchtungen einer Gefährdung der Gesamtschule im benachbarten Havixbeck und Billerbeck angesichts der bekannten Anmeldezahlen nicht begründet sind.